"Gerätegestützte Krankengymnastik" (KGG) ist
ein Synonym für die abgespeckte Form der Medizinischen Trainingstherapie. Es handelt sich hierbei um ein auch für gesetzlich versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel,
welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen Praxisausstattung bedarf.
Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte Beschwerdebilder, denen eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut neuen
Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird. Vorgesehen ist die KGG seitens der Krankenkassen als Gruppentherapie, sollte sich jedoch keine Gruppe von Patienten ergeben, die gleichzeitig
Behandlungstermine in Anspruch nehmen können, bieten wir diese Leistung gleichfalls als Einzelbehandlung an.