Manuelle Therapie Kiefergelenk:
Diese spezielle Form der manuellen Therapie wird nach Verordnung von Zahnarzt/-ärztin oder Kieferorthopäden/ -orthopädin
durchgeführt. Die Verordnung der Manuellen Therapie durch Zahnarzt/ -ärztin unterliegt keinerlei Budgetierung. Die Behandlung beinhaltet nicht nur die Therapie des Kiefergelenkes sondern auch der
Halswirbelsäule und korrespondierender Strukturen des Schädels.
Schwerere Dysfunktionen des Schädels die auch den Kiefer betreffen sollten osteopathisch behandelt werden. Siehe auch unter
Osteopathie (4. Craniosacrale Therapie)